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Geburtsregistrierung

Um ein in Deutschland geborenes Kind im libanesischen Personenstandsregister zu registrieren, reichen Sie bitte das vollständig ausgefüllte Formula...

Um ein in Deutschland geborenes Kind im libanesischen Personenstandsregister zu registrieren, reichen Sie bitte das vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit den folgenden Unterlagen ein. Das Formular ist auf Arabisch und Deutsch auszufüllen.

  • Antrag zur Registrierung einer Geburt (gültig ab September 2022) — von beiden Elternteilen unterschrieben
  • Originale deutsche Geburtsurkunde (mit eingetragenem Vornamen und Nachnamen des Vaters) + 2 Kopien
  • Bei Zwillingen: Die Geburtsurkunde muss die genaue Geburtsstunde und -minute enthalten
  • 2 Kopien eines aktuellen libanesischen Familienauszugs (Qaid Nufus)
  • 2 Kopien der rechtskräftigen libanesischen Heiratsurkunde
  • 1 adressierter, ausreichend frankierter Rückumschlag (für die Rücksendung der Originalunterlagen und eine Bestätigung)

Hinweis: Nach der Registrierung bei der Botschaft und während der Wartezeit auf die Registrierung bei den libanesischen Personenstandsbehörden kann die Botschaft dem Kind für eine Reise in den Libanon ein Laissez-Passer ausstellen. Hierfür müssen die Eltern einen entsprechenden Antrag mit 3 Passfotos des Kindes einreichen, der von beiden Elternteilen unterschrieben ist.

Die Registrierung ist gebührenfrei.

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Eheregistrierung

Zur Eintragung einer in Deutschland geschlossenen Ehe in das libanesische Personenstandsregister reichen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit...

Zur Eintragung einer in Deutschland geschlossenen Ehe in das libanesische Personenstandsregister reichen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit folgenden Unterlagen ein. Das Formular ist auf Arabisch und Deutsch auszufüllen.

  • Antrag zur Registrierung einer Ehe (gültig ab September 2022) — von beiden Ehegatten zu unterzeichnen
  • Deutsche Heiratsurkunde im Original + 2 Kopien
  • 2 Kopien des aktuellen Einzelregisterauszugs jedes Ehegatten
  • Für nicht-libanesischen Ehegatten: jeweils 2 Kopien der Geburtsurkunde sowie des Reisepasses oder Personalausweises
  • 1 adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag (für die Rücksendung der Originalunterlagen und Zusendung einer Bescheinigung)

Die Registrierung ist gebührenfrei.

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Sterbefallregistrierung

Zur Eintragung eines Sterbefalls eines libanesischen Staatsangehörigen in das libanesische Personenstandsregister reichen Sie das ausgefüllte Formu...

Zur Eintragung eines Sterbefalls eines libanesischen Staatsangehörigen in das libanesische Personenstandsregister reichen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit folgenden Unterlagen ein. Das Formular ist auf Arabisch und Deutsch auszufüllen.

  • Antrag zur Registrierung eines Todesfalls (gültig ab September 2022)
  • Sterbeurkunde oder Sterbebescheinigung im Original + 2 Kopien
  • 2 Kopien des aktuellen Familienauszugs des/der Verstorbenen (nicht älter als 3 Monate)
  • 2 Kopien der rechtskräftigen libanesischen Heiratsurkunde des/der Verstorbenen
  • Libanesischer Reisepass des/der Verstorbenen (falls vorhanden)
  • 1 adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag (für die Rücksendung der Originalunterlagen und Zusendung einer Bescheinigung)

Die Registrierung ist gebührenfrei.

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Scheidungsregistrierung

Zur Eintragung einer in Deutschland ausgesprochenen Scheidung in das libanesische Personenstandsregister reichen Sie das ausgefüllte Formular zusam...

Zur Eintragung einer in Deutschland ausgesprochenen Scheidung in das libanesische Personenstandsregister reichen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit folgenden Unterlagen ein. Das Formular ist auf Arabisch und Deutsch auszufüllen.

  • Antrag zur Registrierung einer Scheidung (gültig ab September 2022)
  • Deutsches Scheidungsurteil im Original mit dem Vermerk „rechtskräftig“, beglaubigt vom Präsidenten des Amtsgerichts oder vom Landgericht, mit arabischer Übersetzung + 2 Kopien — Hinweis: Die Beglaubigung muss auf dem Scheidungsurteil erfolgen, nicht auf der Übersetzung
  • Jeweils 2 Kopien des aktuellen libanesischen Familienauszugs und der rechtskräftigen libanesischen Heiratsurkunde
  • Vollmacht von einem der Getrennten (zur Durchsetzung des Scheidungsurteils im Libanon), ausgestellt in der Botschaft oder von einem deutschen Notar mit Beglaubigung vom zuständigen Gericht und arabischer Übersetzung

Hinweis: Bei einer religiösen Scheidung stellt die Botschaft keine Scheidungsurkunde aus. Jede Partei muss in diesem Fall über einen Bevollmächtigten im Libanon die Registrierung der Scheidung beim zuständigen Scharia-Gericht vornehmen lassen.

Gebührenhinweis: Die Konsulargebühren wurden mit Wirkung vom 1. März 2026 geändert. Bitte bestätigen Sie die aktuell anwendbare Gebühr für Vollmacht und Beglaubigung des Scheidungsurteils vor der Zahlung direkt mit der Botschaft oder auf der Seite Konsulargebühren. Ein adressierter und frankierter Rückumschlag ist beizufügen.

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Korrektur von Personenstandsdaten

Wenn Ihr Name, Ihr Geburtsdatum, Ihr Geburtsort oder sonstige Personenstandsdaten im libanesischen Standesregister fehlerhaft eingetragen sind, kön...

Wenn Ihr Name, Ihr Geburtsdatum, Ihr Geburtsort oder sonstige Personenstandsdaten im libanesischen Standesregister fehlerhaft eingetragen sind, können Sie über die Botschaft einen Korrekturantrag stellen. Das Formular ist auf Arabisch und Deutsch auszufüllen.

  • Antrag auf Korrektur der Personenstandsdaten (gültig ab November 2021)
  • Deutsche Geburtsurkunde im Original
  • Aktueller Einzelregisterauszug aus dem libanesischen Standesregister (nicht älter als 3 Monate)
  • Libanesische Geburtsurkunde und rechtskräftige Heiratsurkunde (falls verheiratet)
  • Familienauszug und Heiratsurkunde der Eltern
  • 1 adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag

Gebührenhinweis: Gebühren für Personenstandsberichtigungen wurden mit Wirkung vom 1. März 2026 geändert. Bitte bestätigen Sie den aktuellen Betrag vor der Zahlung direkt mit der Botschaft.

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Auszüge aus dem Personenstandsregister

Die Botschaft kann in Ihrem Namen beglaubigte Auszüge (Personenstandsauszug, Familienstammbuch, Einzelauszug) aus dem libanesischen Personenstandsr...

Die Botschaft kann in Ihrem Namen beglaubigte Auszüge (Personenstandsauszug, Familienstammbuch, Einzelauszug) aus dem libanesischen Personenstandsregister anfordern. Die Bearbeitungszeit hängt von der Bearbeitungsgeschwindigkeit der zuständigen libanesischen Personenstandsbehörde ab.