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Erforderliche persönliche Unterlagen
Anforderungsblatt herunterladen: Vollmachten — Erforderliche Unterlagen (PDF)
Anforderungsblatt herunterladen: Vollmachten — Erforderliche Unterlagen (PDF)
Bringen Sie das Original und eine Fotokopie mit:
- Libanesische Staatsangehörige: Gültiger libanesischer Reisepass + gültige deutsche Aufenthaltserlaubnis (verpflichtend für alle); oder aktueller Einzelauszug aus dem Personenstandsregister + gültige Aufenthaltserlaubnis; oder libanesischer Personalausweis (neues Modell) + gültige Aufenthaltserlaubnis
- Palästinensische Staatsangehörige: Gültiges Reisedokument + gültige deutsche Aufenthaltserlaubnis; oder Palästinensischer Flüchtlingsausweis (ausgestellt nach 1993) + gültige Aufenthaltserlaubnis
Außerdem sind der vollständige dreiteilige Name, die Adresse, die Telefonnummer sowie ein Foto des Ausweises des Bevollmächtigten im Libanon erforderlich.
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Zusätzliche Unterlagen je nach Vollmachtstyp
Generalvollmacht : 2 Zeugen müssen persönlich mit ihren libanesischen Ausweispapieren erscheinen
- Generalvollmacht: 2 Zeugen müssen persönlich mit ihren libanesischen Ausweispapieren erscheinen
- Vollmacht zum Immobilienverkauf: Kopie des Eigentumsnachweises + Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Bankvollmacht: Kopie des Bankhefts oder eines Kontoauszugs mit Kontonummer und Kontoinhaber
- Vollmacht zum Fahrzeugverkauf: Original-Fahrzeugbrief
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Vollmachtsarten
Die Botschaft erstellt folgende Vollmachtstypen:
Die Botschaft erstellt folgende Vollmachtstypen:
- Personenstand: Eheschließung, Scheidung, Reisegenehmigung, Auszug aus dem Personenstandsregister, Ummeldung im Personenstandsregister
- Bankwesen: Kontoeröffnung, Ein-/Auszahlung von Geldern, umfassende Kontoverfügung
- Immobilien: Kauf und Registrierung von Immobilien, umfassende Immobilienverfügung
- Allgemein: Generalvollmacht (unbeschränkt), Prozessvollmacht für einen Rechtsanwalt
- Sonstiges: Empfang von Leistungen des Libanesischen Emigrantenministeriums
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Gebühren
Die Gebühren für Vollmachten wurden zum 1. März 2026 geändert. Bitte prüfen Sie die Seite Konsulargebühren oder kontaktieren Sie die Botschaft, um...
Die Gebühren für Vollmachten wurden zum 1. März 2026 geändert. Bitte prüfen Sie die Seite Konsulargebühren oder kontaktieren Sie die Botschaft, um die aktuell anwendbare Gebühr für Spezialvollmacht, Generalvollmacht oder Widerruf vor der Zahlung zu bestätigen.
Wenn die Vollmacht einen Geldbetrag enthält, teilt Ihnen die Botschaft außerdem einen eventuell anfallenden Zuschlag bei der Prüfung der Unterlagen mit.
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Zahlung
Die Gebühr wird ausschließlich per Echtzeitüberweisung entrichtet. Nachdem die Botschaft die anwendbare Gebühr bestätigt hat, im Verwendungszweck d...
Die Gebühr wird ausschließlich per Echtzeitüberweisung entrichtet. Nachdem die Botschaft die anwendbare Gebühr bestätigt hat, im Verwendungszweck den vollständigen Namen des Antragstellers sowie die Art der Vollmacht angeben und eine Kopie des Überweisungsbelegs bereithalten. Barzahlungen und POS-Zahlungen vor Ort werden nicht akzeptiert.