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Voraussetzungen
Die Einbürgerung durch Eheschließung mit einem Libanesen setzt Folgendes voraus:
Die Einbürgerung durch Eheschließung mit einem Libanesen setzt Folgendes voraus:
- Die Ehe muss rechtsgültig in den libanesischen Personenstandsregistern eingetragen sein
- Seit dieser Eintragung muss mindestens ein Jahr vergangen sein
- Beide Eheleute müssen zum vereinbarten Termin persönlich in der Botschaft erscheinen
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Erforderliche Unterlagen
Rechtskräftige libanesische Heiratsurkunde
- Rechtskräftige libanesische Heiratsurkunde
- Aktueller Auszug aus dem libanesischen Familienregister
- Geburtsurkunde des antragstellenden Ehepartners
- Kopie der Reisepässe beider Eheleute
- Nachweis der Eintragung der Ehe im Heimatland des antragstellenden Ehepartners — möglich als:
- Eintragung des Namens des libanesischen Ehepartners im Pass des Antragstellers, oder
- Bescheinigung der Personenstandsbehörde bzw. Ausländerbehörde des Heimatlandes, oder
- beglaubigte Bescheinigung der Botschaft des Heimatlandes
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Ablauf
Das Informationsblatt steht auf der Seite Formulare & Downloads zum Download bereit.
- Kopien aller genannten Unterlagen zusammen mit einer Rückrufnummer an die Botschaft senden (per Post oder E-Mail).
- Die Botschaft prüft die Unterlagen und vergibt einen Termin.
- Beide Eheleute erscheinen zum vereinbarten Termin persönlich in der Botschaft.
Das Informationsblatt steht auf der Seite Formulare & Downloads zum Download bereit.
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Kontakt
E-Mail: info@libanesische-botschaft.de
- E-Mail: info@libanesische-botschaft.de