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Voraussetzungen

Die Einbürgerung durch Eheschließung mit einem Libanesen setzt Folgendes voraus:

Die Einbürgerung durch Eheschließung mit einem Libanesen setzt Folgendes voraus:

  • Die Ehe muss rechtsgültig in den libanesischen Personenstandsregistern eingetragen sein
  • Seit dieser Eintragung muss mindestens ein Jahr vergangen sein
  • Beide Eheleute müssen zum vereinbarten Termin persönlich in der Botschaft erscheinen

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Erforderliche Unterlagen

Rechtskräftige libanesische Heiratsurkunde

  • Rechtskräftige libanesische Heiratsurkunde
  • Aktueller Auszug aus dem libanesischen Familienregister
  • Geburtsurkunde des antragstellenden Ehepartners
  • Kopie der Reisepässe beider Eheleute
  • Nachweis der Eintragung der Ehe im Heimatland des antragstellenden Ehepartners — möglich als:
    • Eintragung des Namens des libanesischen Ehepartners im Pass des Antragstellers, oder
    • Bescheinigung der Personenstandsbehörde bzw. Ausländerbehörde des Heimatlandes, oder
    • beglaubigte Bescheinigung der Botschaft des Heimatlandes

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Ablauf

Das Informationsblatt steht auf der Seite Formulare & Downloads zum Download bereit.

  1. Kopien aller genannten Unterlagen zusammen mit einer Rückrufnummer an die Botschaft senden (per Post oder E-Mail).
  2. Die Botschaft prüft die Unterlagen und vergibt einen Termin.
  3. Beide Eheleute erscheinen zum vereinbarten Termin persönlich in der Botschaft.

Das Informationsblatt steht auf der Seite Formulare & Downloads zum Download bereit.

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Kontakt

E-Mail: info@libanesische-botschaft.de