Neue Konsulargebühren ab 1. November 2021
Entsprechend dem Rundschreiben des Libanesischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten Nr. 36/14 und dem Rundschreiben des Libanesischen Finanzministeriums Nr. 37/14 gelten ab dem 1. November 2021 neue Konsulargebühren.
Die ab 1.11.2021 geltenden Konsulargebühren sind auf den jeweiligen Antragsformularen bzw. Merkblättern angegeben.
Seit Januar 2014 akzeptiert die Botschaft des Libanon für die Entrichtung der Konsular- und Portogebühren - sowohl am Schalter als auch auf dem Postweg - keine Bargeldzahlungen mehr, sondern nur noch Zahlungen, die per Überweisung oder Einzahlung auf das Konto der Botschaft eingehen. Wichtige Hinweise dazu
► RÜCKERSTATTUNG DER KONSULARGEBÜHREN
Bitte geben Sie bei jedem Kontakt mit der Botschaft per Email auch Ihre Rufnummer an, damit ein Mitarbeiter Sie bei eventuellen Rückfragen direkt kontaktieren kann.
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