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Erwerb der libanesischen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung

 

Laut aktueller Bestimmungen der libanesischen Behörden kann eine Nicht-Libanesin, die mit einem libanesischen Staatsangehörigen verheiratet ist, ein Jahr nach Registrierung ihrer Ehe im libanesischen Zivilstandsregister einen Antrag auf Erwerb der libanesischen Staatsangehörigkeit stellen.

Informationen zu den geltenden Bedingungen sowie den notwendigen Unterlagen und Nachweisen, die dem Antrag beizufügen sind, finden Sie im nachfolgenden Merkblatt.


Merkblatt

 

 

 

ZAHLUNG DER KONSULARGEBÜHREN

Seit Januar 2014 akzeptiert die Botschaft des Libanon für die Entrichtung der Konsular- und Portogebühren - sowohl am Schalter als auch auf dem Postweg - keine Bargeldzahlungen mehr, sondern nur noch Zahlungen, die per Überweisung oder Einzahlung auf das Konto der Botschaft eingehen. Wichtige Hinweise dazu

 

RÜCKERSTATTUNG DER KONSULARGEBÜHREN

 

Bitte geben Sie bei jedem Kontakt mit der Botschaft per Email auch Ihre Rufnummer an, damit ein Mitarbeiter Sie bei eventuellen Rückfragen direkt kontaktieren kann. 

AKTUELLES

 DIPLOMATIE

  • Interview des Botschafters des Libanon, Dr. Mustafa Adib, mit der Monatszeitung BEHÖRDENSPIEGEL 

LIBANON ENTDECKEN

:: LIBANESISCH LERNEN

Mobile App "Keefak"

Diejenigen, die den libanesischen Dialekt lernen wollen - sei es für den nächsten Libanonbesuch oder um libanesische Freunde und Familie zu verstehen - können dies nun mit Hilfe der mobilen App KEEFAK tun, die für iOS und Android zur Verfügung steht.

Ortszeit Libanon: 21:32

Hauptstadt: Beirut


Landesvorwahl: +961


Währung: Libanesisches Pfund (L.L.)