Erwerb der libanesischen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung
▪ Laut aktueller Bestimmungen der libanesischen Behörden kann eine Nicht-Libanesin, die mit einem libanesischen Staatsangehörigen verheiratet ist, ein Jahr nach Registrierung ihrer Ehe im libanesischen Zivilstandsregister einen Antrag auf Erwerb der libanesischen Staatsangehörigkeit stellen.
▪ Informationen zu den geltenden Bedingungen sowie den notwendigen Unterlagen und Nachweisen, die dem Antrag beizufügen sind, finden Sie im nachfolgenden Merkblatt.
Seit Januar 2014 akzeptiert die Botschaft des Libanon für die Entrichtung der Konsular- und Portogebühren - sowohl am Schalter als auch auf dem Postweg - keine Bargeldzahlungen mehr, sondern nur noch Zahlungen, die per Überweisung oder Einzahlung auf das Konto der Botschaft eingehen. Wichtige Hinweise dazu
► RÜCKERSTATTUNG DER KONSULARGEBÜHREN
Bitte geben Sie bei jedem Kontakt mit der Botschaft per Email auch Ihre Rufnummer an, damit ein Mitarbeiter Sie bei eventuellen Rückfragen direkt kontaktieren kann.
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Landesvorwahl: +961
Währung: Libanesisches Pfund (L.L.)