Erwerb der libanesischen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung

 

Laut aktueller Bestimmungen der libanesischen Behörden kann eine Nicht-Libanesin, die mit einem libanesischen Staatsangehörigen verheiratet ist, ein Jahr nach Registrierung ihrer Ehe im libanesischen Zivilstandsregister einen Antrag auf Erwerb der libanesischen Staatsangehörigkeit stellen.

Informationen zu den geltenden Bedingungen sowie den notwendigen Unterlagen und Nachweisen, die dem Antrag beizufügen sind, finden Sie im nachfolgenden Merkblatt.


Merkblatt